Entsendegesetz, ein staatlich verordnetes Qualitätsmerkmal?? Ich finde ja !!
Im Jahre 2004 wurde die Handwerks-Verordnung reformiert. In der Gebäudereinigungsbranche ist es für Selbstständige,
die Mitarbeiter als Reinigungskräfte einsetzen nicht mehr verpflichtend einen Meister des Gebäudereiniger-Handwerkes
zu stellen bzw. zu beschäftigen. Seid dem fiel ein Entscheidungskriterium für die Kunden und Auftraggeber weg.
Fachlichkeit und Professionalität müssen nicht mehr nachgewiesen werden, neue Betriebe schossen wie Pilze
aus dem Boden.
Eine Möglichkeit für uns Anbieter auf dem Markt Fachkompetenz und die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung
zu gewährleisten ist die Zertifizierung des Betriebes, ein Weg den wir für unser Unternehmen mit der Zertifizierung
nach DIN-ISO 9001-2000 beschritten haben.
Dennoch brach aufgrund der Vielzahl der neu entstandenen selbstständigen Betriebe ein Verdrängungswettbewerb aus,
der oftmals über einen Dumpingpreis entschieden wird und das meist zu Lasten der Qualität der Arbeiten und zu Lasten der Arbeitnehmer, die mit Niedriglöhnen und nicht ordnungsgemäßer tariflicher Zahlung beschäftigt werden.
Mit der Befürwortung und auf Drängen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigungshandwerkes entschied die
Regierung, die Gebäudereiniger als erste Branche nach dem Bauhandwerk ins Entsendegesetz aufzunehmen.
Der Tariflohn wurde zum gesetzlichen Mindestlohn.
Die Vielzahl der Arbeitsstätten und die unterschiedlichsten Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter machen die notwendige
lohntechnische Dokumentation nicht einfach, diese Herausforderung wurde aber von unserem Personalleiter und dem
Außendienst angenommen und gesetzestreu umgesetzt. Ordnungsgemäß entlohntes Personal ist motiviert, sowie
schulungs- u. lernbereit, Garant für eine korrekte Leistungserbringung und dies sichert die Qualität. Lassen Sie sich als
Auftraggeber von Ihrem Dienstleister den Nachweis erbringen das er sich an das Entsendegesetz hält. Das Hauptzollamt
überprüft zunehmend die Betriebs- und Wirkungsstätten beim Kunden der Gebäudereiniger und nimmt immer häufiger auch
die Auftraggeber mit in die Verantwortung. Das betrieblich, umgesetzte Entsendegesetz ist meiner Meinung nach ein
Qualitätsmerkmal bei zuverlässigen und seriösen Gebäudereinigungs Unternehmen.

Ihr Achim Fuchs
Gebäudereinigungsmeister und Geschäftsführer der impuls GmbH